Erhöhung des Tariflohns pro Stunde ab 1.4.2019
Ab dem 1.4.2019 gelten neue Mindestlöhne pro Stunde für Personaldienstleister, welche in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind (iGZ-Tarifvertrag).
Die Mindestlöhne pro Stunde erhöhen sich, wie folgt:
ab 1.4.2019 von 9,49 brutto auf 9,79 brutto – West
ab 1.10.2019 von 9,79 brutto auf 9,96 brutto – West
ab 1.4.2019 von 9,27 brutto auf 9,49 brutto – Ost
ab 1.10.2019 von 9,49 auf 9,69 brutto – Ost
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Kindergeld – wichtige Änderungen ab dem 1.1.2018
Ab dem 1.1.2018 gibt es neue Regelungen in der Auszahlung des Kindergeldes.
Zunächst wird das Kindergeld erhöht. Beim 1. und 2. Kind auf 194€ beim 3. auf 200€ und ab dem 4. Kind auf 225€
Viel wichtiger ist aber die Änderung in der Rückzahlung!
Wer bis jetzt mit dem Antrag auf das Kindergeld gewartet hat, dem konnte das Kindergeld auch noch vier Jahre rückwirkend ausgezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2018 ist es aber vorbei.
Ab dem 1.1.2018 wird das Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
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