Ab dem 1.4.2019 gelten neue Mindestlöhne pro Stunde für Personaldienstleister, welche in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind (iGZ-Tarifvertrag).
Die Mindestlöhne pro Stunde erhöhen sich, wie folgt:
ab 1.4.2019 von 9,49 brutto auf 9,79 brutto – West
ab 1.10.2019 von 9,79 brutto auf 9,96 brutto – West
ab 1.4.2019 von 9,27 brutto auf 9,49 brutto – Ost
ab 1.10.2019 von 9,49 auf 9,69 brutto – Ost
Zunächst wird das Kindergeld erhöht. Beim 1. und 2. Kind auf 194€ beim 3. auf 200€ und ab dem 4. Kind auf 225€
Wer bis jetzt mit dem Antrag auf das Kindergeld gewartet hat, dem konnte das Kindergeld auch noch vier Jahre rückwirkend ausgezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2018 ist es aber vorbei.
Ab dem 1.1.2018 wird das Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.